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Fortsetzung:
Die hier gezeigte Karte bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Teilung des Buhns vorbereitet und abgewickelt wurde. Bis auf die Haus-Nr. 60 konnten sämtliche auf der Zeichnung eingetragenen Kolonate ihren Besitzstand durch Zuweisung von Ländereien in kleinerem Maße, überwiegend aber von Heidegrund und Wald, beträchtlich vermehren. Die durch Abschaffung der Eigenbehörigkeit erlangte freie Disposition über Altbesitz und Zuwachs an Grund und Boden, die sogenannte Bauernbefreiung, veranlasste manchen Besitzer eines Anwesens, Bauplätze für eigene Kinder, für Heuerlinge und sonstige zur Verfügung zu stellen. Dadurch veränderte sich dann nach dem Jahre 1852, in dem der Schlussbericht über die Teilung der ehemaligen Buhner Mark Rechtskraft erlangt hatte, das Bild der Gemeinde sehr schnell.
Der sprunghafte Anstieg des Hausbestandes innerhalb der Kommune konnte auch durch die Aufgabe von Altbesitz nicht aufgehalten werden. Auf dem Buhn standen genügend Neubauer für die Übernahme von frei gewordenen Hausnummern bereit. Das erklärt auch, warum auf der Hochfläche Nummern unter 60 anzutreffen sind, obwohl diese der Karte nach Häusern im unteren Bereich der Gemeinde zugeteilt waren. Aufgegeben wurden, soweit dem Verfasser bekannt, die Kolonate Nr. 20 von Joh. Moritz Sellmann und Nr.26 von Joh. Friedr. Wilh. Johanning (Krüssbüscher), weil beide angeblich - aber nicht beweisbar - nach Amerika gingen. Die Nr. 27 von Joh. Herrn. Kütemeyer wurde vermutlich mit der Nr. 25 von Joh. Heinr. Kütemeyer vereinigt, ebenso wie die Nr. 37 mit der Nr. 23, die sich beide im Besitz von Marie Büsching, der Witwe von Joh. Gerh. Heinr. Horstmann, befanden.
Die Aufgabe der Nr. 46 kann nicht begründet werden. Letzter Besitzer war Joh. Friedr. Wilh. Grabbe oder Handirk. Er war verheiratet mit Marie Christine Pieper von Eisbergen. Verbliebe letztlich noch die alte Schule zu Uffeln mit der Nr. 53, die überflüssig wurde, als Friedr.Wilh. Rüter (Nr.32) das Grundstück käuflich erwarb. Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch noch die Stätte Nr. 51, die aller Wahrscheinlichkeit nach von der benachbarten Besitzung Nr. 52 auf dem Sichtepöhl übernommen wurde. Beide befanden sich zur Zeit der Teilung des Buhns in den Händen von Hans Heinrich Sellmann, dem Hinnacksburn. Dieser steht möglicherweise auch im Zusammenhang mit der Errichtung von zwei Heuerlingshäusern , die ebenfalls die Nr.52 besaßen und sich an der Schmiedestraße bzw. der Kurzen Straße befanden.
Die betreffenden beiden Grundstücke gehörten bis zu der Gemeinheitsteilung zu den Königlichen Forsten, so dass sie frühestens nach dem Jahre 1852 in das Eigentum von Hans Heinrich Sellmann übergehen konnten. Wegen seiner niedrigen Hausnummer wird das Haus an der Schmiedestraße oft mit der ersten Besiedlung auf dem Buhn in Verbindung gebracht.
Der Verfasser ist zwar anderer Ansicht, möchte aber auch nicht ganz und gar ausschließen, dass zu jener Zeit, als der Buhn noch staatlich war, ein Waldhüter dort seinen vorübergehenden Wohnsitz hatte, oder gar ein Hirte aus den umliegenden Bauerschaften dort zeitweilig Unterkunft fand.
Zu einer besseren Übersicht wurde in der angefertigten Karte von einem Wegenetz ausgegangen, das heute in Uffeln allgemein bekannt ist. Eine Abgrenzung auf einen bestimmten Zeitpunkt, z. B. 1850, ist ohnehin nicht möglich. Viele Wege, die durch die rege Bautätigkeit in der II. Hälfte des 19. Jahrhunderts zwar ausgebaut werden mussten, waren als Waldwege mit Sicherheit schon lange vorher vorhanden. Wer könnte heute wohl mit Bestimmtheit sagen, zu welcher Zeit der Borlefzener Leichenweg zum ersten Mal befahren wurde? Führte der Weg des ersten Uffelners, der namentlich bekannt ist, bereits über den Buhn zur Kirche nach Holtrup? Gedacht ist an „Hans Yohanninck", der gemäß einer Urkunde aus dem Jahre 1540 (Meyer?) auf einem der Borlefzener Höfe war. Im Jahre 1844 jedenfalls waren die Benennungen „Borlefzener Kirchweg" und „Borlefzener Leichenweg" so geläufig, dass sie auch in den Teilungskarten angewandt wurden.
Werner Meyer
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